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   BGH, 07.12.1960 - 4 StR 409/60   

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BGH, 07.12.1960 - 4 StR 409/60 (https://dejure.org/1960,812)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1960 - 4 StR 409/60 (https://dejure.org/1960,812)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1960 - 4 StR 409/60 (https://dejure.org/1960,812)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 234
  • NJW 1961, 326
  • MDR 1961, 336
  • JR 1961, 102
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1971 - 1 StR 509/71

    Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen und der Zustimmung der spanischen Regierung

    Dabei ist zu bedenken, daß die in § 68 StGB vorgesehene Unterbrechung der Verjährung eine Ausnahme von der in § 67 StGB enthaltenen Regel darstellt, wonach die Verfolgung nach bestimmter Zeit ausgeschlossen sein soll, so daß § 68 StGB eng auszulegen und loyal zu handhaben ist (BGHSt 11, 335; 15, 234, 237) [BGH 07.12.1960 - 4 StR 409/60].

    Denn die Frage, ob eine richterliche Handlung zur Verfahrensförderung geeignet ist, darf nicht an sich und allgemein, sie muß vielmehr im Hinblick auf die jeweilige bestimmte Verfahrenslage gestellt werden (BGHSt 15, 234, 237) [BGH 07.12.1960 - 4 StR 409/60].

  • OLG Brandenburg, 29.03.2005 - 2 Ss OWi 51 Z/05
    Der BGH hat zudem wiederholt betont, ihre Anwendung müsse "loyal" erfolgen und dürfe nicht den Willen des Gesetzes, dass der staatliche Sanktionsanspruch nach Ablauf bestimmter Fristen grundsätzlich nicht mehr durchgesetzt wurde könne, in Frage stellen (BGHSt 16, 193 [197f.]; 15, 234 [237 ff.] ).
  • BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter irreführender Werbung - Anforderungen an die

    Die richterliche Zuleitung der Akten an die Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme (Bl. 1104 R d.A.) vom 19. November 1974 hat entgegen der Ansicht der Revision die Verjährung unterbrochen (§ 68 StGB aF, Art. 309 Abs. 2 EGStGB); es handelte sich dabei nicht um eine Scheinmaßnahme, die ohne sachlichen Gehalt ausschließlich der Verjährungsunterbrechung gedient und damit einen Mißbrauch der durch § 68 StGB aF eröffneten Möglichkeiten bedeutet hätte (BGHSt 15, 234, 238).
  • BGH, 09.02.1971 - 1 StR 260/70

    Massentötungen von Juden während des Vormarsches der deutschen Armee in der

    Entgegen der Auffassung der Revisionen waren die Haftbefehle auch nicht deshalb zur Verjährungsunterbrechung ungeeignet, weil für sie kein sachlicher Anlass bestanden hätte (BGHSt 15, 234); denn der Aufenthalt der Angeklagten war, wie auch die Haftbefehle ergeben, den Strafverfolgungsbehörden unbekannt (vgl. Bd.2 Bl.175 ff d.A.).
  • BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvL 17/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 419 Abs. 2 Reichsabgabenordnung

    Zu § 68 StGB haben die Gerichte zudem wiederholt entschieden, daß eine lediglich dem Unterbrechungszweck dienende richterliche Handlung ohne sonstigen sachlichen Anlaß die Unterbrechung nicht herbeiführt (z. B. BGHSt 11, 335; 12, 335 [BGH 21.01.1959 - KRB 11/58]; 15, 234) [BGH 28.11.1960 - 3 ARs 92/60].
  • LG Kaiserslautern, 31.05.2007 - 5 Qs 41/07

    Prüfungskompetenz des Ermittlungsrichters

    Die Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit der richterlichen Untersuchungshandlungen unterfällt nicht der Prüfungskompetenz des Ermittlungsrichters (BVerfG in NJW 1971; 1308, BGH in NJW 1961, 326; LG Düsseldorf in NStZ 1985, 377; LG Zweibrücken in VRS Bd. 90, 126; Rieß in Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, Stand 2003, § 162 Rdn. 42; LG Freiburg in NStZ 1993, 146; LG Tübingen MDR 1989, 1015).
  • OLG Stuttgart, 03.05.1983 - 1 Ws 131/83

    Anordnung der Durchsuchung eines vom Angeklagten bei einer Bankgesellschaft in

    Liegen diese Voraussetzungen vor, so kann die Staatsanwaltschaft - solange sie "Herr des Verfahrens" ist - nach § 162 StPO von dem in diesem Verfahrensstadium für richterliche Untersuchungshandlungen zuständigen Richter den Erlaß eines Durchsuchungsbefehls verlangen; dieser darf eine entsprechende Anordnung nur dann verweigern, wenn er die von ihm verlangte Durchsuchung nicht für zulässig hält, nicht aber, wenn er ihre Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit oder Angemessenheit verneint (BGHSt 15, 238 [BGH 07.12.1960 - 4 StR 409/60] , BGH Rpfl. 1956, 317; KG JR 1965, 248).
  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 172/61
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  • BGH, 20.09.1979 - 4 StR 364/79

    Verjährung von Straftaten - Vorliegen von Unterbrechungshandlungen - Erfordernis

    Der vorliegende Fall liegt somit grundsätzlich anders als der, welcher der Entscheidung BGHSt 15, 234 zugrunde liegt, auf die sich die Revision beruft (vgl. im übrigen Mösl in LK 9. Aufl. § 68 StGB Rdn. 3 und die dort angegebenen Rechtsprechungsnachweise).
  • LG Düsseldorf, 12.01.1973 - 8 Ks 3/70

    Erschiessung von Juden, Kommunisten und Widerstandskämpfern sowie von Insassen

    Bedenken gegen die verjährungsunterbrechende Wirkung ergeben sich auch nicht aus dem Gegenstand der Vernehmung; sie bezog sich nämlich nach dem Inhalt der gleichfalls verlesenen Vernehmungsniederschrift auf die näheren Personalien von Kommandoangehörigen, die als Mitbeschuldigte oder Zeugen für die Tätigkeit des Kommandos während des Ostfeldzuges in Betracht kamen und war daher den weiteren Ermittlungen dienlich (vgl. insoweit BGHSt 9, 189 und BGHSt 15, 234 ff.).
  • BGH, 18.05.1962 - 4 StR 134/61

    Voraussetzung des Merkmals "Beamter" im Sinne des § 359 Strafgesetzbuch (StGB) -

  • BGH, 30.09.1966 - 2 StR 205/66

    Verjährung einer Strafverfolgung - Unterbrechung der Verjährung auf Grund

  • BGH, 10.10.1961 - 1 StR 323/61

    Einstellung eines Verfahrens auf Grund eines Straffreiheitsgesetzes (StFG) -

  • BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62

    Pflichtwidrige Handlung eines Beamten auf Grund einer ihm versprochenen

  • LG Münster, 16.11.1973 - 30 Ks 1/72

    Misshandlung und Erschiessung von Juden und 'deutschfeindlichen' Polen

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